Abgelehnte Anzeigen bei Google AdWords: Mögliche Gründe und Lösungen

Immer mal wieder werden Anzeigen bei Google AdWords abgelehnt und dementsprechend nicht geschaltet. Gilt dies für eine gesamte Anzeigengruppe oder gar Kampagne kann das sehr ärgerlich sein und zu größeren Ausfällen führen. Für abgelehnte Anzeigen kann es verschiedene Gründe geben, die ich im Folgenden kurz vorstellen möchte.

Doch wie bekomme ich überhaupt heraus, dass eine Anzeige abgelehnt wurde? Dies hängt ganz damit zusammen, ob das Google AdWords-Konto durch die Person selbst oder eine Agentur betreut wird. In der Regel geht ein Hinweis mit der Ablehnung an die E-Mail-Adresse der Person, die das Konto angelegt hat. Möchte man sich direkt im Konto einen Überblick verschaffen, gibt es dazu eine geeignete Filter-Einstellung.

 

 

Unter dem Tab „Anzeigen“ gibt es die Möglichkeit einen Filter einzustellen. Unter „Freigabestatus“ muss man dann lediglich die entsprechenden Haken entfernen und nur „abgelehnt“ ausgewählt lassen. Durch die Option „Filter speichern“ wird dieser Filter auch zukünftig zur Verfügung stehen. Daraufhin werden nur die abgelehnten Anzeigen angezeigt. Neben dem angezeigten Status klärt eine kleine Sprechblase über den Grund der Ablehnung auf…

 

Anzeige benutzt markenrechtlich geschützte Begriffe

Benutzt eine Anzeige einen Begriff, der markenrechtlich geschützt ist, kann es zur Ablehnung der Anzeige kommen. Hierfür gibt es verschiedene Markenrichtlinien für verschiedene Länder. Um der Ablehnung zu entgehen, gibt es 2 Lösungen: Entweder man ersetzt den Begriff so gut es geht durch Ersatzbegriffe oder man beantragt eine Autorisierung vom Markeninhaber. Erstes führt dazu, dass die Anzeige nicht mehr passgenau auf die entsprechenden Keywords zugeschnitten ist und dies zu einer geringeren Klickrate führen kann. Zweites ist leider nicht so einfach, wie es sich anhört. Viele große Marken kooperieren lediglich mit großen Verkaufsplattformen, wie Amazon oder Zalando, auf denen ihnen ein großer Absatz garantiert ist.

Anzeige benutzt Begriffe, die gegen Richtlinien verstoßen

Laut Richtlinien darf für verschiedene Bereiche keine Werbung mithilfe von Google AdWords-Anzeigen gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Tabakwaren und Alkohol. Formuliert man nun einen Anzeigentext, der beispielsweise „damit die Köpfe rauchen“ enthält, aber keine Werbung für Tabak macht, wird die Anzeige von Google trotzdem nicht zugelassen. In diesem Fall kann allerdings eine Ausnahme beantragt werden, die meist zeitnah berücksichtigt wird.

 

Ziel-URL führt ins Nichts

Zu Problemen mit Google AdWords-Anzeigen kann es auch kommen, wenn die Ziel-URL fehlerhaft ist bzw. nachträglich etwas an der Homepage umgestellt wurde, dass dazu führt, dass die Anzeige nicht mehr auf die eigentliche Zielseite verlinkt, sondern ins Nichts führt.

Anzeige-URL und Ziel-URL stimmen nicht überein

Bei Google AdWords ist es nicht möglich, eine Anzeige-URL anzugeben, die eine andere Domain als die Ziel-URL hat. Hierdurch wird vor Missbrauch geschützt, denn sonst wäre es ein Leichtes, Menschen mit dem Versprechen auf Schuhe (Anzeige-URL: www.schuhe.de) zu locken und sie am Ende auf eine Seite mit pornografischen Inhalten (Ziel-URL: www.youporn.de) zu leiten. Dies ist natürlich ein extremes Beispiel! Allerdings kann es passieren, dass zum Beispiel ein Shopbetreiber von verschiedenen Domains auf ein und denselben Shop verlinkt. Auch hier muss man darauf achten, dass die Domain der Anzeige- und Ziel-URL übereinstimmen, auch wenn am Ende vielleicht viele Wege nach Rom, das heißt auf die selbe Seite führen.

The following two tabs change content below.

Sabrina

Hallo, ich bin Sabrina. Als Online Marketing Managerin beschäftige ich mich seit 2011 mit allem rund um Social Media, Google Ads und neue Trends aus dem Bereich Online Marketing.

Das könnte dich auch interessieren: