Google AdWords Sitelinks – neue Richtlinien

Wir haben ja bereits über Google AdWords Anzeigenerweiterungen berichtet. Diese können sehr hilfreich sein – besonders Sitelinks werden von vielen Unternehmen verwendet. Sitelinks erscheinen unterhalb des Anzeigentextes – bis zu 6 Links werden pro Anzeige geschalten. So kann ganz einfach auf weitere interessante Produkte bzw. Dienstleistungen des Unternehmens hingewiesen werden. Viele Sitelinks werden in letzter Zeit aber abgelehnt bzw. nicht angezeigt, da Google neue Richtlinien eingeführt hat. Grund genug, sich das Thema Sitelinks einmal genauer anzusehen.

Anforderungen an Sitelinks

Ein Sitelink-Text darf maximal 35 Zeichen umfassen. Weiters  muss sich der Linktext auf den Inhalt der Zielseite beziehen – beispielsweise darf der Link namens “Katzenfutter” nicht auf die Zielseite Hundespielzeug führen. Bei Sitelinks dürfen außerdem keine Satzzeichen verwendet werden, die Aufmerksamkeit erregen. Folgende Zeichennutzung ist daher nicht erlaubt: Ausrufezeichen, Satzzeichen am Textanfang, wiederholte Satzzeichen, Emoticons. Klarerweise dürfen auch in Sitelinks keine makrenrechtlich geschützten Begriffe verwendet werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung vor. Weiters können bei Sitelinks keine Keyword-Platzhalter verwendet werden.

Anforderungen an die Ziel-URL

Während es früher möglich war, die Sitelinks auf die gleiche Ziel-URL zu schalten wie die Anzeige, ist dies jetzt nicht mehr erlaubt. Außerdem sollen auch die einzelnen Links auf eigene Ziel-Seiten führen. Empfehlung von Google: mindestens 80 % der Inhalte auf einer Seite sollen für die entsprechende Seite einzigartig sein, damit sie als separate Seite gezählt wird. Download-Links dürfen überhaupt nicht verwendet werden, während Sitelinks auf Drittanbieter-Websites wie beispielsweise Google+, Facebook oder YouTube erlaubt sind, wenn der Linktext entsprechend auf das hinweist, was den Nutzer auf der Zielseite erwartet.

Ein gutes Beispiel:


An dem Beispiel sieht man, dass jeder der vier Sitelinks auf die im Text angegebene und nur einmal verwendete Ziel-Webseite führt.

Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Richtlinien

Hält man sich nicht an die Richtlinien für Sitelinks, gibt es verschiedene mögliche Konsequenzen. Die unproblematischsten sind wohl Ablehnung bzw. Nichtanzeigen der Links. Problematischer ist da schon die Aussetzung der Domain. Dann werden nämlich keine Anzeigen mehr für die jeweilige Webseite geschalten. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Sperrung des AdWords-Kontos kommen.

Man sollte sich also vor der Einbindung von Sitelinks in AdWords-Anzeigen genau über die aktuell geltenden Richtlinien informieren, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden. Beachtet man die Richtlinien jedoch, können die Sitelinks eine sinnvolle Erweiterung der Google-Anzeigen sein.

 

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